§ 4 WoGG – Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
- dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)
und ist nach § 19 zu berechnen.