(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt:
1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.
„M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2.
(2) Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der Anlage 3 ergibt.
(3) Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Wohngeld um jeweils 57 Euro, höchstens jedoch bis zur Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
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Verwaltungsvorschrift zu § 19 WoGG
Zu § 19 Abs. 1 und 2
19.01 Beispiel für die Berechnung des Wohngeldes mit der Wohngeldformel für zwei zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
1. Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 WoGG:
Wohngeld = 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro
2. Wohngeldrelevante Verhältnisse:
ungerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro: M = 394,87
ungerundetes monatliches Gesamteinkommen in Euro: Y = 837,39
3. Nach Anlage 1 WoGG Werte für „a“, „b“ und „c“:
a = 3,000E – 2 = 3,000 : 100 = 0,03
b = 4,400E – 4 = 4,400 : 10 000 = 0,00044
c = 1,030E – 4 = 1,030 : 10 000 = 0,000103
4. Rechenschritte und Rundungen nach § 19 Absatz 2 WoGG:
Die Dezimalzahlen z1, z2, z3 und z4 sind als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen. Sind im Beispiel nicht zehn Nachkommastellen angezeigt, so sind die fehlenden Nachkommastellen eine Null und deshalb nicht ausgewiesen.
Berechnen von z1:
z1 = a + b • M + c • Y
z1 = 0,03 + 0,00044 • 394,87 + 0,000103 • 837,39
z1 = 0,03 + 0,1737428 + 0,08625117
z1 = 0,28999397
Berechnen von z2:
z2 = z1 • Y
z2 = 0,28999397 • 837,39
z2 = 242,8380505383
Berechnen von z3:
z3 = M – z2
z3 = 394,87 – 242,8380505383
z3 = 152,0319494617
Berechnen von z4:
z4 = 1,15 • z3
z4 = 1,15 • 152,0319494617
z4 = 174,836741881
Die Dezimalzahl z4 entspricht dem ungerundeten monatlichen Miet- oder Lastenzuschuss. Nach Nummer 3 Anlage 2 WoGG ergibt sich der gerundete monatliche Wohngeldbetrag:
174,836741881 Euro → aufgerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag = 175 Euro
Zu § 19 Abs. 2 und 3
19.21 Rundung des Wohngeldbetrages
Das auszuzahlende Wohngeld ist immer zu runden, auch bei mehr als zwölf zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern. Es ist abzurunden, wenn es durch die Aufrundung die zu berücksichtigende Miete übersteigen würde.
Zu § 19 Absatz 3
19.31 Beispiel für die Berechnung des Wohngeldes mit der Wohngeldformel für 14 zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Zunächst ist das Wohngeld für zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder nach den in Nummer 19.01 dargestellten Grundsätzen zu ermitteln. Hierbei sind für den Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder zugrunde zu legen.
1. Nach § 19 Absatz 1 Satz 1 WoGG:
Wohngeld = 1,15 • (M – (a + b • M + c • Y) • Y) Euro
2. Wohngeldrelevante Verhältnisse:
Miete oder Belastung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WoGG | 1 246,12 Euro |
monatlicher Höchstbetrag für Miete oder Belastung für 12 zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder (Mietenstufe III) | 1 387,00 Euro |
ungerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro | M = 1 246,12 |
ungerundetes monatliches Gesamteinkommen in Euro | Y = 3 246,89 |
3. Nach Anlage 1 WoGG Werte für „a“, „b“ und „c“:
a = – 1,400E – 1 = – 1,400 : 10 = – 0,1400
b = 1,100E – 4 = 1,100 : 10 000 = 0,00011
c = 6,000E – 5 = 6,000 : 100 000 = 0,00006
4. Rechenschritte nach § 19 Absatz 2 WoGG:
Die Dezimalzahlen z1, z2, z3 und z4 sind als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen. Sind im Beispiel nicht zehn Nachkommastellen angezeigt, so sind die fehlenden Nachkommastellen eine Null und deshalb nicht ausgewiesen.
Berechnen von z1:
z1 = a + b • M + c • Y
z1 = – 0,1400 + 0,00011 • 1 246,12 + 0,00006 • 3 246,89
z1 = – 0,1400 + 0,1370732 + 0,1948134
z1 = 0,1918866
Berechnen von z2:
z2 = z1 • Y
z2 = 0,1918866 • 3 246,89
z2 = 623,034682674
Berechnen von z3:
z3 = M – z2
z3 = 1 246,12 – 623,034682674
z3 = 623,085317326
Berechnen von z4:
z4 = 1,15 • z3
z4 = 1,15 • 623,085317326
z4 = 716,5481149249
Die Dezimalzahl z4 entspricht dem ungerundeten monatlichen Miet- oder Lastenzuschuss. Nach Nummer 3 Anlage 2 WoGG ergibt sich der gerundete monatliche Wohngeldbetrag:
716,5481149249 Euro → aufgerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag = 717 Euro
Bei 14 zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern ist nach § 19 Absatz 3 WoGG zu dem ermittelten Wohngeldbetrag für zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder ein Betrag von zweimal 47 Euro hinzuzurechnen:
2 • 47 Euro = 94 Euro
Wohngeld für 14 zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder:
717 Euro + 94 Euro = 811 Euro
Das sich für 14 zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder ergebende Wohngeld von 811 Euro ist nicht höher als die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung von 1 246,12 Euro (§ 19 Absatz 3 WoGG). Die zu berücksichtigende Miete oder Belastung für 14 zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt höchstens 1 569 Euro (1 387 Euro + [2 • 91 Euro]).