Eine niedrige Rente und steigende Mieten ergeben eine brisante Mixtur mit Tendenz zur Altersarmut. Minimieren lässt sich dieser Druck mit dem Wohngeld für Rentner. Schon jetzt beträgt der Anteil der Senioren beim Wohngeld fast 50 Prozent. Anspruch auf die staatliche Leistung haben vermutlich weit mehr Menschen. Sie schämen sich entweder, Hilfe zu beantragen. Oder sie wissen schlichtweg nicht, dass mit dem Wohngeld eine Unterstützung zur Verfügung steht, mit der sich die Wohnkosten abfedern lassen.
Inhaltsverzeichnis
So hoch ist das Wohngeld
Vorweg: Ziel des Wohngelds für Rentner ist nicht, den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es geht einzig und allein um Entlastung bei den Wohnkosten. Gezahlt wird die Hilfe sowohl an Mieter – man spricht dann von einem Mietzuschuss – als auch an Rentner, die ein selbst genutztes Eigenheim besitzen. Dann handelt es sich um einen Lastenzuschuss.
Im Durchschnitt aller Wohngeld-Haushalte liegt der Wohnkostenzuschuss bei etwa 190 Euro im Monat; mit der Wohngeld Erhöhung 2025 werden es im kommenden Jahr etwa 15 Prozent mehr sein. Feste Pauschalen gibt es dabei nicht, die Höhe des Wohngeldes wird stets individuell berechnet anhand Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnort.
Höhe des Wohngeldes
Beispiel: Rentner alleinstehend, Mietstufe 4 (z.B. Berlin), 600 Euro Miete im Monat
Rente (netto) | Wohngeld 2024 | Wohngeld 2025 |
---|---|---|
1.100 EUR | 207 EUR | 241 EUR |
1.200 EUR | 155 EUR | 190 EUR |
1.300 EUR | 101 EUR | 138 EUR |
1.400 EUR | 46 EUR | 86 EUR |
1.500 EUR | 0 EUR | 32 EUR |
Anspruch mit dem Wohngeldrechner ermitteln
Voraussetzungen für Wohngeld
Maßgeblich für die Berechnung des Wohngelds und ob überhaupt ein Anspruch besteht, sind die Zahl der Personen im Haushalt, der Wohnort (fließt über die Mietstufe ein) und das Einkommen. Hinzu gesellen sich Freibeträge beim Einkommen sowie Freigrenzen beim Vermögen (ausgenommen ist das selbstgenutzte Eigenheim). Bezogen auf das Vermögen sind bei der ersten Person 60.000 Euro und bei jeder weiteren 30.000 frei – bei einem Rentnerpaar somit 90.000 Euro. Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung stehen dem Anspruch auf Wohngeld nicht entgegen.
Die Höhe des Einkommens
Grundvoraussetzung, um Wohngeld beantragen zu können: Das Einkommen darf weder unterhalb des Existenzminimums liegen noch die Obergrenze übersteigen. Diese Grenzwerte variieren je nach Mietstufe, von denen es sieben gibt. Sie spiegeln die unterschiedlich hohen Mietkosten je nach Region und Ort wider. Beispiel: München Stadt hat Mietstufe 7 und Landshut Stadt Mietstufe 4.
Um das Zusammenspiel zu verdeutlichen: In Mietstufe 1 beträgt das Mindesteinkommen für einen Rentner-Single-Haushalt 857 Euro und die Obergrenze bei 1.959 Euro (bei Rentnerpaaren sind es 1.498 bzw. 2.648 Euro). In Mietstufe 7 steigen die Werte auf 1.538 und 2.202 Euro bei Alleinstehenden sowie 2.265 und 2.963 Euro bei Paaren.
Wohngeldtabelle – Einkommen 2024 und 2025
Damit Rentner Anspruch auf Wohngeld haben, sollte sich das monatliche Einkommen im Rahmen der nachfolgenden Einkommensgrenzen für 2024 bewegen, die je nach Mietstufe variieren. Einkommen zielt dabei nicht nur auf die Altersrente ab. Auch zusätzliche Einkünfte z.B. aus Vermietung, private Rente oder Kapitalerträge werden neben der Rente den Einkommen hinzugerechnet.
Einkommensgrenzen für alleinstehende Rentner / 1-Personen-Haushalt
Mindesteinkommen | Höchsteinkommen 2024 | Höchsteinkommen 2025 | |
---|---|---|---|
Mietstufe 1 | 857 EUR | 1.372 EUR | 1.443 EUR |
Mietstufe 2 | 978 EUR | 1.405 EUR | 1.477 EUR |
Mietstufe 3 | 1.066 EUR | 1.435 EUR | 1.509 EUR |
Mietstufe 4 | 1.161 EUR | 1.466 EUR | 1.541 EUR |
Mietstufe 5 | 1.212 EUR | 1.492 EUR | 1.568 EUR |
Mietstufe 6 | 1.343 EUR | 1.516 EUR | 1.593 EUR |
Mietstufe 7 | 1.538 EUR | 1.542 EUR | 1.619 EUR |
Mindesteinkommen: Errechnete Richtwerte nach SGB II, netto
Höchsteinkommen: netto, bereinigt um Freibeträge
Einkommensgrenzen für Rentner-Paare / 2-Personen-Haushalt
Mindesteinkommen | Höchsteinkommen 2024 | Höchsteinkommen 2025 | |
---|---|---|---|
Mietstufe 1 | 1.489 EUR | 1.854 EUR | 1.953 EUR |
Mietstufe 2 | 1.536 EUR | 1.896 EUR | 1.996 EUR |
Mietstufe 3 | 1.656 EUR | 1.936 EUR | 2.037 EUR |
Mietstufe 4 | 1.749 EUR | 1.976 EUR | 2.080 EUR |
Mietstufe 5 | 1.831 EUR | 2.009 EUR | 2.114 EUR |
Mietstufe 6 | 1.955 EUR | 2.041 EUR | 2.147 EUR |
Mietstufe 7 | 2.265 EUR | 2.074 EUR | 2.181 EUR |
Mindesteinkommen: Errechnete Richtwerte nach SGB II, netto
Höchsteinkommen: netto, bereinigt um Freibeträge
Wer hat keinen Anspruch?
Wird das Mindesteinkommen unterschritten, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Dann sollten Rentner umgehend Grundsicherung im Alter beantragen. Es handelt sich dabei um das Pendant zum Bürgergeld. Das Bürgergeld selbst kann nur von Personen beantragt werden, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Erwerbsfähigkeit als zentrale Bürgergeld Voraussetzung fällt mit Erreichen des Rentenalters allerdings weg.
Wohngeld für Rentner beantragen
Besteht ein Anspruch, muss der Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde gestellt werden. Bewilligt wird das Wohngeld für Rentner in der Regel für ein Jahr. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Auch wenn die Bearbeitung etwas dauern kann – beim Wohngeld in Berlin sind es 11,5 Wochen – für den Anspruch zählt der Monat, in dem der Wohngeld Antrag eingereicht wurde. Um es ganz deutlich zu sagen: Hier geht es um Geld, auf das ein rechtlicher Anspruch besteht und das man nicht verschenken sollte.
- Weitere Details: Wohngeldantrag
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