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Wohngeld für Rentner – Zuschuss zu den Wohnkosten

Rentner mit Taschenrechner und Geldscheinen

Eine niedrige Rente und steigende Mieten ergeben eine brisante Mixtur mit Tendenz zur Altersarmut. Minimieren lässt sich dieser Druck mit dem Wohngeld für Rentner. Schon jetzt beträgt der Anteil der Senioren beim Wohngeld fast 50 Prozent. Anspruch auf die staatliche Leistung haben vermutlich weit mehr Menschen. Sie schämen sich entweder, Hilfe zu beantragen. Oder sie wissen schlichtweg nicht, dass mit dem Wohngeld eine Unterstützung zur Verfügung steht, mit der sich die Wohnkosten abfedern lassen.

So hoch ist das Wohngeld

Vorweg: Ziel des Wohngelds für Rentner ist nicht, den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Es geht einzig und allein um Entlastung bei den Wohnkosten. Gezahlt wird die Hilfe sowohl an Mieter – man spricht dann von einem Mietzuschuss – als auch an Rentner, die ein selbst genutztes Eigenheim besitzen. Dann handelt es sich um einen Lastenzuschuss.

Mit der Wohngeld Erhöhung 2025 liegt der Wohnkostenzuschuss im Durchschnitt aller Wohngeld-Haushalte bei etwa 220 Euro im Monat; gegenüber 2024 ein Plus von etwa 15 Prozent. Feste Pauschalen gibt es dabei nicht, die Höhe des Wohngeldes wird grundsätzlich individuell berechnet anhand Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnort.

Höhe des Wohngeldes

Beispiel: Rentner alleinstehend, Mietstufe 4 (z.B. Berlin), 600 Euro Miete im Monat

Rente (netto)Wohngeld 2024Wohngeld 2025
1.100 EUR207 EUR241 EUR
1.200 EUR155 EUR190 EUR
1.300 EUR101 EUR138 EUR
1.400 EUR46 EUR86 EUR
1.500 EUR0 EUR32 EUR
Tabelle 1: Wohngeld Höhe für alleinlebende Rentner

Anspruch mit dem Wohngeldrechner ermitteln

Voraussetzungen für Wohngeld

Maßgeblich für die Berechnung des Wohngelds und ob überhaupt ein Anspruch besteht, sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Wohnort (fließt über die Mietstufe ein) und das Einkommen. Hinzu gesellen sich Freibeträge beim Einkommen sowie Freigrenzen beim Vermögen (ausgenommen ist das selbstgenutzte Eigenheim). Bezogen auf das Vermögen sind bei der ersten Person 60.000 Euro und bei jeder weiteren 30.000 frei – bei einem Rentnerpaar somit 90.000 Euro. Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung fällt unter das Schonvermögen und steht dem Anspruch auf Wohngeld somit nicht entgegen.

Höhe des Einkommens

Grundvoraussetzung, um Wohngeld beantragen zu können: Das Einkommen darf weder unterhalb des Existenzminimums liegen noch die Obergrenze übersteigen. Diese Grenzwerte variieren je nach Mietstufe, von denen es sieben gibt. Sie spiegeln die unterschiedlich hohen Mietkosten je nach Region und Ort wider. Beispiele: München hat Mietstufe 7, Hamburg 6, Hannover 5, Bremen 4, Bochum 3, Cottbus 2 und Görlitz die Mietstufe 1. Je höher die Mietstufe, desto höher auch das Mietpreisniveau.

Um das Zusammenspiel zu verdeutlichen: In Mietstufe 1 beträgt das Mindesteinkommen für einen Rentner-Single-Haushalt 857 Euro und die Obergrenze bei 1.959 Euro (bei Rentnerpaaren sind es 1.498 bzw. 2.648 Euro). In Mietstufe 7 steigen die Werte auf 1.538 und 2.202 Euro bei Alleinstehenden sowie 2.265 und 2.963 Euro bei Paaren.

Wohngeldtabelle – Einkommen 2025

Damit Rentner Anspruch auf Wohngeld haben, sollte sich das monatliche Einkommen im Rahmen der nachfolgenden Einkommensgrenzen für 2025 bewegen, die je nach Mietstufe variieren. Einkommen zielt dabei nicht nur auf die Altersrente ab. Auch zusätzliche Einkünfte z.B. aus Vermietung, private Rente oder Kapitalerträge werden neben der Rente den Einkommen hinzugerechnet.

Einkommensgrenzen für alleinstehende Rentner / 1-Personen-Haushalt

MindesteinkommenHöchsteinkommen
2024
Höchsteinkommen
2025
Mietstufe 1857 EUR1.372 EUR1.443 EUR
Mietstufe 2978 EUR1.405 EUR1.477 EUR
Mietstufe 31.066 EUR1.435 EUR1.509 EUR
Mietstufe 41.161 EUR1.466 EUR1.541 EUR
Mietstufe 51.212 EUR1.492 EUR1.568 EUR
Mietstufe 61.343 EUR1.516 EUR1.593 EUR
Mietstufe 71.538 EUR1.542 EUR1.619 EUR
Tabelle 2: Wohngeld Einkommensgrenzen für alleinstehende Rentner
Mindesteinkommen: Errechnete Richtwerte nach SGB II, netto
Höchsteinkommen: netto, bereinigt um Freibeträge

Einkommensgrenzen für Rentner-Paare / 2-Personen-Haushalt

MindesteinkommenHöchsteinkommen
2024
Höchsteinkommen
2025
Mietstufe 11.489 EUR1.854 EUR1.953 EUR
Mietstufe 21.536 EUR1.896 EUR1.996 EUR
Mietstufe 31.656 EUR1.936 EUR2.037 EUR
Mietstufe 41.749 EUR1.976 EUR2.080 EUR
Mietstufe 51.831 EUR2.009 EUR2.114 EUR
Mietstufe 61.955 EUR2.041 EUR2.147 EUR
Mietstufe 72.265 EUR2.074 EUR2.181 EUR
Tabelle 3: Wohngeld Einkommensgrenzen für Rentnerpaare
Mindesteinkommen: Errechnete Richtwerte nach SGB II, netto
Höchsteinkommen: netto, bereinigt um Freibeträge

Wer hat keinen Anspruch?

Wird das Mindesteinkommen unterschritten, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Dann sollten Rentner umgehend Grundsicherung im Alter beantragen. Es handelt sich dabei um das Pendant zum Bürgergeld. Das Bürgergeld selbst kann nur von Personen beantragt werden, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Erwerbsfähigkeit als zentrale Bürgergeld Voraussetzung fällt bei Rentnern allerdings mit dem Erreichen des Rentenalters weg.

Wohngeld für Rentner beantragen

Besteht ein Anspruch, muss der Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde gestellt werden. Bewilligt wird das Wohngeld für Rentner in der Regel für ein Jahr. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Auch wenn die Bearbeitung etwas dauern kann – beim Wohngeld in Berlin sind es 10 Wochen – für den Anspruch zählt der Monat, in dem der Wohngeld Antrag eingereicht wurde. Um es ganz deutlich zu sagen: Hier geht es um Geld, auf das ein rechtlicher Anspruch besteht und das man nicht verschenken sollte.

Titelbild: Bacho / shutterstock