Berlin. Das Wohngeld soll zum Beginn des nächsten Jahres um durchschnittlich 15 Prozent erhöht werden. Damit soll ganz allgemein die Inflation und insbesondere die Steigerung der Mieten in den Jahren 2021 bis 2023 ausgeglichen werden. Dies hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bekannt gegeben. Die Erhöhung wird durch eine Rechtsverordnung festgelegt, eine Zustimmung des Bundestages ist nicht erforderlich. Der Bundesrat hat die Erhöhung bereits gebilligt.
Bürgergeld soll vermieden werden
Der Bundestag muss auch deshalb nicht gefragt werden, weil er unter der Überschrift Wohngeld Plus beschlossen hatte, dass die Zahlungen im Abstand von jeweils zwei Jahren überprüft und angepasst werden. Damit soll erreicht werden, dass die Bezieher geringerer Einkommen nicht durch Mieterhöhungen gezwungen werden, Bürgergeld zu beantragen, sondern dass sie über mehr finanzielle Mittel verfügen als Bürgergeldempfänger. Die Regelung wird daher auch als Arbeitsanreiz verstanden. Die Bundesregierung setzt diesen Grundsatzbeschluss nunmehr um.
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Zahl der Berechtigten steigt
Die Höhe des Wohngeldes wird mit einer komplizierten Formel berechnet, in der unter anderem die Höhe der Miete, das Einkommen und die Haushaltsgröße eine Rolle spielen. Das Ministerium beziffert die Erhöhung des Wohngeldes auf durchschnittlich 30 Euro je Empfänger und Monat. Mit der Rechtsverordnung ändert sich auch die Zahl der Anspruchsberechtigten. 1,6 Millionen Haushalte würden ohne Änderung Wohngeld bekommen, dazu kommen 65.000 Haushalte, die bis dahin Bürgergeld beziehen und 190.000 Haushalte, die erstmals oder nach einer Unterbrechung wieder Wohngeld erhalten können.
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Kosten steigen um 780 Millionen Euro
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, der an die Mieter ausgezahlt wird. Unterstützung bekommen können aber auch Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie mit dem Lastenzuschuss. Durch die Erhöhung werden die Kosten des Wohngeldes um 780 Millionen auf 4,74 Milliarden Euro steigen. Davon trägt die Hälfte die Bundeskasse, die andere Hälfte die Bundesländer.