Nicht nur Mieter sondern auch Eigentümer einer Immobilie haben Anspruch auf Wohngeld in Form des Lastenzuschusses. Der Wohngeld Lastenzuschuss wird nur gewährt, wenn die Immobilie selbst und zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Dabei ist für den Lastenzuschuss die zuschussfähige Belastung ausschlaggebend, die mit Wohngeld gefördert wird.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf den Lastenzuschuss?
Wie der Mietzuschuss dient der Lastenzuschuss der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 WoGG). Die Gewährung des Lastenzuschusses kommt dann infrage, wenn die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohneigentum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten übersteigen.
Alle Wohngeld Auszahlungstermine im Überblick
Wer kann Lastenzuschuss beantragen?
- Eigentümer einer Wohnung
- Eigentümer eines Hauses
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (bei mehr als drei Wohnungen und wenn der Eigentümer eine der Wohnungen selbst bewohnt)
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
- Eigentümer einer Kleinsiedlung
- Inhaber von Dauerwohnrechten, Wohnungsrechten und Nießbrauchsrechten
- Erbbauberechtigte
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle (nur bei einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle mit einer Trennung des Wohnraums vom Wirtschaftsteil und einem Wohngeldlastennachweis für den bewohnten Wohnraum)
Besonderheiten
Für Besitzer eines Eigenheims, die selbst in dem Objekt wohnen, aber dort auch Geschäftsräume unterhalten, wird das Wohngeld nicht als Lastenzuschuss sondern als Mietzuschuss gezahlt.
Für das zu bezuschussende Objekt, gleich welcher Art, wird die Antragsstellung nicht durch Faktoren wie öffentliche Förderungen, Steuerbegünstigungen oder Finanzierungsarten beeinflusst.
Wer ist vom Anspruch ausgeschlossen?
Wie im Falle des Mietzuschusses ist auch der Lastenzuschuss für folgende Personengruppen ausgeschlossen:
- Bezieher von Bürgergeld und Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
- Bezieher von Sozialhilfe, z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Bezieher von Transferleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld)
- Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
- Studenten mit Anspruch auf BAföG
Wie hoch ist der Lastenzuschuss?
Besteht dem Grunde nach Anspruch auf Lastenzuschuss, hängt die konkrete Höhe insbesondere von nachfolgenden Faktoren ab
- Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
- Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das selbst genutzte Wohneigentum
Geben Sie diese Daten im Wohngeldrechner ein und berechnen den möglichen Lastenzuschuss direkt online berechnen.
Welche Belastungen sind zuschussfähig?
Als zuschussfähige Belastungen des selbst genutzten Wohneigentums kommen folgende Kosten in Betracht:
- Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten, die zum Bau, Kauf oder Verbesserung des Wohneigentums dienen
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
- Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben
- Versicherungsbeiträge für das Eigenheim
- bestimmte Heizkosten
- Verwaltungskosten
Weitere Informationen zur Ermittlung des Lastenzuschusses erhalten Sie unter Wohnkosten.
Lastenzuschuss beantragen
Beantragt wird der Lastenzuschuss wie der Mietzuschuss auch beim zuständigen Wohngeldamt. Gewährt wird er maximal für ein Jahr, danach erfolgt eine erneute Bedarfsprüfung. Details zum Antrag von Wohngeld inklusive Antragsmuster finden Sie unter Wohngeldantrag.
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