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Bundeskabinett beschließt Wohngeld Erhöhung 2025

Taschenrechner, Münzen und Holzklötze mit 2025

Das Bundeskabinett hat am 13. August 2024 eine Wohngeld Erhöhung für das Jahr 2025 beschlossen. Diese Anpassung sieht eine durchschnittliche Steigerung des Wohngeldes um 15 Prozent oder rund 30 Euro pro Monat vor. Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und soll die finanziellen Belastungen von rund 1,9 Millionen Haushalten in Deutschland abmildern.

Anpassung an Lebenshaltungskosten

Die Wohngeld Erhöhung 2025 erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Dynamisierung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Derzeit liegt das durchschnittliche Wohngeld in Deutschland bei etwa 370 Euro pro Monat, wobei dieser Betrag ab 2025 auf etwa 400 Euro steigen wird. Diese Anpassung ist notwendig, um das Wohngeld an die aktuelle Preis- und Mietpreisentwicklung anzupassen.

Wer profitiert vom Wohngeld

Das Wohngeld richtet sich vor allem an Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten – machen knapp 50 Prozent aus – sowie an Geringverdiener. Ebenso Familien und Alleinerziehende, die häufig von steigenden Mietkosten betroffen sind, gehören zu den Hauptnutznießern dieser Unterstützung. Sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer von Wohnimmobilien können Wohngeld erhalten, sofern sie die entsprechenden Einkommensgrenzen einhalten.

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Höhe des Wohngeldes

Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete oder der Wohnkosten und das Gesamteinkommen des Haushalts. Auch das Mietniveau der Region (Mietstufen), in der der Haushalt lebt, spielt eine wichtige Rolle. Das Wohngeld soll sicherstellen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen trotz steigender Lebenshaltungskosten in ihren Wohnungen bleiben können.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Titelbild: Ka Iki / shutterstock

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