Zu viele Leistungen im Sozialsystem und damit zu wenig Effizienz: Auf Basis dieser Erkenntnis schlägt das ifo Institut vor, das Wohngeld in die Kosten der Unterkunft (KdU) beim Bürgergeld zu integrieren. Oder anders ausgedrückt: Das Wohngeld soll entfallen. Was nach einem simplen Federstreich klingt, funktioniert jedoch nur im Zweiklang mit einer weiteren Maßnahme. Damit Betroffene nicht schlechter gestellt werden, müssten die Anrechnungsregeln einen neuen, freundlicheren Anstrich erhalten.
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Arbeitsanreize steigern
Die Idee, das Wohngeld nicht länger als eigene Leistung zu gewähren, sondern in den Kreis des Bürgergelds zu schieben, steht im Kontext der Überlegungen zu mehr Arbeitsanreizen in der Grundsicherung. Beleuchtet wurde dazu unter anderem das Nebeneinander von Wohngeld & Co.
Zu hohe Grenzbelastung
Als Kernproblem erachtet das ifo Institut vorrangig die Grenzbelastung. Heißt: Je höher das Einkommen, desto stärker werden Wohngeld und Bürgergeld „abgeschmolzen“. Beim Wohngeld wird dieser Effekt besonders deutlich, wenn man bei Familien mit Kindern den Zusatzbeitrag der geplanten Kindergrundsicherung in die Rechnung einbezieht. Beides werde simultan gekürzt, wodurch die Grenzbelastung 90 und teilweise sogar über 100 Prozent erreicht.
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KdU statt Wohngeld
Die Alternative: Das Wohngeld durch die Kosten der Unterkunft (KdU), wie sie Bürgergeld Bedürftigen gewährt werden, zu ersetzen. Die mögliche Ersparnis beziffern die Forscher mit drei Milliarden Euro pro Jahr. Sie sehen aber auch die Gefahr, dass Haushalte, die aktuell das Wohngeld als vorrangige Leistung erhalten, mit einer deutlichen Reduktion des verfügbaren Einkommens rechnen müssen. Das wäre jedoch nicht im Sinne der Erfinder, weil der Arbeitsanreiz damit komplett entfällt.
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Einkommensanrechnung mildern
Daher fährt das ifo Institut eine zweigleisige Strategie. Zielführend sei die Kombination mit einer Bürgergeld Reform, in deren Rahmen die „Entzugsraten“ gesenkt werden bzw. die Anrechnung von Einkommen „milder“ gestaltet wird. Dadurch wäre das Wohngeld in vielen Fällen auch nicht mehr vorrangig. Im Raum steht, die Anrechnungsbeträge bei 65 Prozent anzusiedeln. Unter dem Strich würde das System durch beide Maßnahmen effizienter.
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