Wer einen Antrag auf Wohngeld stellt, geht davon aus, zügig unterstützt zu werden. Da bisweilen aber viel Zeit vergeht, ehe ein solcher Antrag abschließend bearbeitet wurde, hat man unter Umständen Anspruch auf vier Prozent Zinsen. Das gilt immer dann, wenn die Wohngeldzahlung mit deutlicher Verspätung erfolgt.
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Lange Bearbeitungszeiten
Mit der Wohngeldreform ging eine deutlich höhere Zahl an Wohngeldberechtigten einher. Für die Behörden bedeutet das mehr Arbeit, die entweder auf mehr Schultern verteilt wird oder aber mehr Zeit in Anspruch nimmt. Da nicht jedes Amt neue Mitarbeiter einstellen oder aus anderen Abteilungen abstellen kann, müssen Antragsteller mitunter etwas mehr Geduld aufbringen. Im Berliner Bezirksamt Pankow waren es Stand Oktober 2024 knapp zehn Wochen – und auch nur, wenn alle Unterlagen komplett vorliegen.
Regel bei Nachzahlungen
Das heißt nicht, dass Wohngeldberechtigte ewig warten und die verspätete Zahlung einfach so hinnehmen müssen. Nein. Hier hat der Gesetzgeber eine klare Regelung geschaffen und in § 44 SGB I verankert. Demnach müssen Nachzahlungen beim Wohngeld – ebenso bei anderen sozialen Leistungen – verzinst werden.
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Zinsen und Fristen
Die Vorgaben hinsichtlich der Zinsen beziehen sich einerseits auf die Höhe des Zinssatzes. Andererseits wird genau definiert, ab wann und für welchen Zeitraum Anspruch auf eine Verzinsung der Wohngeld-Nachzahlung besteht.
- Der Zinssatz beträgt 4,00 Prozent und liegt damit deutlich über dem, was derzeit mit einem Tagesgeldkonto oder einem Sparbuch zu erzielen ist.
- Der Anspruch auf die Zinsen beginnt allerdings „frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger“ und „beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung“. Da beim Wohngeld ein Antrag unumgänglich ist, gilt die Sechsmonatsfrist.
Wichtig: Alle Unterlagen einreichen
Entscheidend ist, dass der Antrag vollständig war, damit bei einer Nachzahlung Zinsen gezahlt werden müssen. Fehlt auch nur eine Kopie, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Antrag vollständig vorlag. Deshalb kann man nicht oft genug wiederholen, dass man dem Wohngeld Antrag alle nötigen Unterlagen in Kopie beifügen muss, um eine Verzögerung bei der Bearbeitung zu verhindern.
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