Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und richtet sich an einkommensschwache Haushalte. Es unterstützt Menschen, die zwar ihren täglichen Bedarf mit Einkommen aus Arbeit oder Rente decken können, aber Schwierigkeiten haben, die monatlichen Wohnkosten zu stemmen.
Wohngeld Erhöhung 2025
Mit der Wohngeld Erhöhung im Jahr 2025 wird der Wohnkostenzuschuss spürbar erhöht und zusätzlich die Einkommensgrenzen angehoben. Damit soll das Wohngeld durchschnittlich um 15 % steigen und darüber hinaus auch den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Die neuen Zahlen und Tabellen im Überblick: Wohngeld Erhöhung 2025
Wie hoch ist das Wohngeld?
Seit der Wohngeld Plus Reform werden im Durchschnitt ca. 370 Euro im Monat prognostiziert, aber wie hoch das Wohngeld tatsächlich ausfällt, lässt sich pauschal nicht benennen. Die Höhe des Zuschusses muss stets individuell berechnet werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder
- Höhe der zuschussfähigen Wohnkosten
- Wohngegend (Mietstufe)
Das Wohngeld ist dabei lediglich ein Zuschuss zu den Wohnkosten und deckt keinesfalls die gesamte Miete oder Belastung (bei Eigentum). Für einen ersten Überblick zur Höhe der Leistungen nachfolgend eine Tabelle mit Berechnungsbeispielen anhand konkreter Daten und Mietstufe 4, welche z.B. in Berlin gilt:
Wohngeld | Haushalt |
---|---|
124 EUR | Single, 1.250 EUR netto, 500 EUR Miete |
92 EUR | Paar, 1.800 EUR netto, 600 EUR Miete |
375 EUR | Alleinerziehende mit 1 Kind, 1.200 EUR netto, 600 EUR Miete |
329 EUR | Familie mit 2 Kindern, 2.500 EUR netto, 800 EUR Miete |
Individuellen Anspruch direkt online berechnen: Wohngeld Rechner
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld beantragen können sowohl Mieter (Mietzuschuss) als auch Eigentümer (Lastenzuschuss), wenn sie die generellen Voraussetzungen für den Anspruch erfüllen. Dazu gehört, dass Antragsteller ein Mindesteinkommen haben, welches den monatlichen Lebensunterhalt inkl. Wohnkosten des Haushalts deckt. Eine alleinstehende Person bspw. in Berlin (Mietstufe 4) muss für den Wohngeld Anspruch ein Einkommen von etwa 1.150 Euro haben, bei einer vierköpfigen Familie (Kinder 6 und 11 Jahre alt) sind es ca. 2.830 Euro im Monat.
Insbesondere für Rentner ist das Wohngeld eine wichtige Stütze, wie aktuelle Statistiken zeigen. Etwa die Hälfte der Wohngeld-Haushalte entfällt auf Senioren. Mehr dazu unter Wohngeld für Rentner.
Tabelle: Mindesteinkommen nach Mietstufe
Mietstufe | 1 Person | 2 Pers. | 3 Pers. | 4 Pers. | 5 Pers. |
---|---|---|---|---|---|
MS 1 | 857 € | 1.489 € | 1.987 € | 2.466 € | 2.924 € |
MS 2 | 978 € | 1.536 € | 2.105 € | 2.595 € | 3.111 € |
MS 3 | 1.066 € | 1.656 € | 2.179 € | 2.733 € | 3.334 € |
MS 4 | 1.161 € | 1.749 € | 2.308 € | 2.832 € | 3.389 € |
MS 5 | 1.212 € | 1.831 € | 2.316 € | 2.903 € | 3.563 € |
MS 6 | 1.343 € | 1.955 € | 2.547 € | 3.132 € | 3.716 € |
MS 7 | 1.538 € | 2.265 € | 2.873 € | 3.583 € | 4.376 € |
Darüber hinaus darf die Einkommensgrenze, abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt sowie der Mietstufe, die sich nach der Wohngegend richtet, nicht überschritten werden. Bei bspw. Mietstufe 1 und einem 1-Personen-Haushalt darf das Einkommen nicht über 1.959 Euro brutto liegen. Bei Mietstufe 4 und einer vierköpfigen Familie liegt die Einkommensobergrenze für den Wohngeldanspruch bei 4.740 Euro im Monat.
Tabelle: Wohngeld Einkommensobergrenzen
So hoch darf das monatliche Einkommen (brutto) in Abhängigkeit der Mietstufe und Anzahl der Personen im Haushalt sein, um Wohngeld zu bekommen.
Mietstufe | 1 Person | 2 Pers. | 3 Pers. | 4 Pers. | 5 Pers. |
---|---|---|---|---|---|
MS 1 | 1.959 € | 2.648 € | 3.309 € | 4.474 € | 5.140 € |
MS 2 | 2.007 € | 2.709 € | 3.378 € | 4.566 € | 5.240 € |
MS 3 | 2.050 € | 2.765 € | 3.444 € | 4.652 € | 5.333 € |
MS 4 | 2.094 € | 2.823 € | 3.512 € | 4.740 € | 5.430 € |
MS 5 | 2.131 € | 2.870 € | 3.567 € | 4.815 € | 5.510 € |
MS 6 | 2.166 € | 2.916 € | 3.620 € | 4.884 € | 5.586 € |
MS 7 | 2.202 € | 2.963 € | 3.674 € | 4.957 € | 5.666 € |
Wohngeld Antrag
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Wer also einen Anspruch auf Wohngeld hat, sollte den Wohngeldantrag bei seiner Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung stellen. Wichtig ist, dass bereits ein gültiger Mietvertrag bzw. die Eigennutzung einer Eigenimmobilie besteht. Die nötigen Formulare sind bei den Wohngeldämtern erhältlich oder auf unserer Seite (mit weiteren Erläuterungen zum Wohngeldantrag) unter: Wohngeld Formulare
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Dauer des Wohngeld Bezuges
Grundsätzlich wird das Wohngeld für eine Dauer von 12 Monaten bewilligt, dieser Zeitraum kann aber sowohl kürzer als auch länger ausfallen. Wichtig ist aber, dass die Leistungen erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Wohngeldantrag bei der zuständigen Stelle eintritt – frühestens mit dem Zeitraum, in dem die Miete oder Belastung anfällt. Der Wohngeldantrag ist also nicht rückwirkend möglich.
Soll eine Weiterbewilligung nach dem ersten Zeitraum beantragt werden, so sollte dieser Antrag ca. 2 Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden. So wird sichergestellt, dass die Wohngeldbehörde ausreichend Zeit hat und die Leistungsbewilligung nicht unterbrochen wird.
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Grundlagen des Wohngeldes
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Wohngeldgesetz (WoGG) und in der Wohngeldverordnung. Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährung von Wohngeldansprüchen (z.B.: das Wohngeldgesetz) sind als besondere Teil im Sozialgesetzbuch verankert (Art. II § 1 SGB I).
Wohngeld Plus Reform
Mit der „Wohngeld-Plus“ Reform, welche deutlich höhere Förderbeträge, höhere Einkommensfreibeträge, Heizkosten- und Klimakomponente enthält, werden Haushalte seit 2023 deutlich höher entlastet.
So stieg der durchschnittliche Zuschuss von etwa 180 Euro monatlich je Wohngeldhaushalt auf durchschnittlich 370 Euro monatlich. Darüber hinaus wurde der Kreis der Wohngeld-Berechtigten von vormals 600.000 deutlich ausgeweitet auf nun ca. zwei Millionen Haushalte. So können alleine durch die neuen Regelungen des Wohngeld-Plus weit über eine Million Haushalte zusätzlich Wohngeld beantragen, dazu zählen auch Angestellte, die mit dem Mindestlohn von 12,41 Euro je Arbeitsstunde vergütet werden. Zudem können etwa 380.000 Erwerbstätige, die ihr Einkommen mit Bürgergeld aufstocken müssen, anstatt der Grundsicherung nun Wohngeld beantragen.